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Verhinderung und Ahndung von Straftaten
Das Gesetz dient der Verhinderung und Ahndung von Straftaten gemäß den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (StGB). Es schützt hinweisgebende Personen, die Informationen über derartige Straftaten melden, und fördert die Bekämpfung von Kriminalität. Beispiele: 
  • Ein Beamter/ eine Beamtin in einer Stadtverwaltung missbraucht seine Befugnisse, um rechtswidrig ein Grundstück an einen Freund zu übertragen und so eine andere Person finanziell zu benachteiligen.  
  • Ein Beamter/ eine Beamtin in einer städtischen Bauabteilung verlangt von einem/ einer Bauunternehmer/in, der eine Baugenehmigung benötigt, eine finanzielle Zuwendung, damit er die Genehmigung schneller bearbeitet und positiv entscheidet. 

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    KR
    KINAST Rechtsanwälte
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